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Rechtsfrieden
Gericht erklärt Rambo-Politik für Unrecht

Stuttgart. Der ehemalige vorsitzende Richter des Stuttgarter Landgerichts Dieter Reicherter hat vor einem Jahr gemeinsam mit Dieter Bartle das Buch „Unerhört. Ungeklärt. Ungesühnt.“ veröffentlicht, in dem nicht nur der Polizeieinsatz vom 30. September 2010, dem so genannten Schwarzen Donnerstag, gerügt wird, sondern auch die Tatsache, dass die Justiz sich weigerte, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. November wird dies korrigiert, denn der durch die Regierung Mappus ausgelöste Polizeieinsatz wird als rechtswidrig beurteilt. Auch der ehemalige Innenminister Rech wurde wie Regierungschef Mappus für seine „Rambo-Politik“ gerügt.
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und eine friedliche befristete Blockade sei durch den massiven Einsatz polizeilicher Gewalt und von Wasserwerfern verletzt worden; insbesondere sei die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt worden. Der durch den Wasserwerfer schwer verletzte und fast erblindete Demonstrant und S21-Gegner Dietrich Wagner und viele andere können nun Schmerzensgeld und Schadensersatz einklagen.
Dieses Urteil sei nicht nur emotional, sondern auch politisch und rechtlich ein Ansatz, den Rechtsfrieden im Land wieder herzustellen, den der ehemalige Richter Reicherter in hohem Maß gefährdet sah.

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