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Hartz IV
Verfassungsgericht prüft Leistungskürzungen

Karlsruhe. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher, die Jobangebote ausschlagen oder Fördermaßnahmen ablehnen, vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt.
Nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ können die Jobcenter Hartz-IV-Empfängern, die ihren Pflichten nicht nachkommen, die Leistungen kürzen.
Bei Verfehlungen droht die dreimonatige Kürzung der Leistungen um 30 Prozent des sogenannten Regelbedarfs. Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffällt, verliert 60 Prozent oder sogar das gesamte Arbeitslosengeld II.
Das Sozialgericht in Gotha, Thüringen hält das für verfassungswidrig und hat ein Verfahren ausgesetzt, um die Vorschriften in Karlsruhe prüfen zu lassen. Das Urteil des Verfassungsgerichts wird voraussichtlich erst in einigen Monaten fallen.

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