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Unzulässige Wahlwerbung
AfD-Fraktion muss Geld an Landtag zurückzahlen

Stuttgart. Der Landtag fordert von der AfD-Fraktion Geld wegen unzulässiger Wahlwerbung im Bundestagswahlkampf 2017 zurück. Es geht vor allem um eine Kampagne, die die AfD auf dem Stuttgarter Pragsattel auf einer Videoleinwand gezeigt hatte. Dabei wurde etwa der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) als Gollum aus dem Fantasy-Klassiker „Herr der Ringe“ dargestellt.
Es gehe um einen niedrigen, fünfstelligen Betrag. Grundsätzlich werde die Rückzahlung sofort fällig. Die AfD-Fraktion könne aber innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids klagen. Die Landtagsverwaltung werde die Zahlungspflicht erst dann durchsetzen, wenn der Bescheid Bestandskraft habe.
Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hatte diese Kampagne als Verstoß gegen das Fraktionsgesetz gewertet und den Rechnungshof um eine Sonderprüfung gebeten.
Die Mittel der Fraktionen werden aus Steuergeldern gespeist und dürfen nicht für Parteizwecke verwendet werden. Also auch nicht für Wahlwerbung. Die AfD hatte die Vorwürfe als unbegründet bezeichnet und erklärt, die Sache notfalls gerichtlich klären zu lassen.

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